Ministerium kritisiert Gerichtschef
Von Aus Äußerungen schlagen Wellen bis nach Stuttgart
Ulm Von „eigentlich skandalösen Zuständen“ in seinem Haus angesichts des akuten Personalmangels sprach wie berichtet Lutz-Rüdiger von Au, der Präsident des Ulmer Landgerichts. Dafür kassiert er nun Kritik vom Justizministerium: Eine solch drastische Formulierung gehe an der Realität vorbei und könne das Vertrauen der Bürger in die Leistungsfähigkeit unserer Justiz untergraben, heißt es in einem Schreiben. Dass dieses Vertrauen längst untergraben ist, schilderte von Au hingegen anschaulich in unserer Zeitung mit Beispielen, die verdeutlichten, dass es aufgrund von Personalmangel teilweise Jahre dauert, bis Nicht-Haftsachen verhandelt werden.
Dass die Personaldecke in Ulm gar nicht so schlecht wie behauptet sei, begründet das Justizministerium so: Nach neuesten Berechnungen des Personalbedarfs nach einem mathematisch-analytischen Berechnungssystem bestehe am Landgericht Ulm für den Strafbereich keine personelle Unterdeckung, sondern vielmehr sogar eine Überdeckung. Schuld sei also der Präsident: Denn wie das Personal bei den Gerichten eingesetzt werde, unterliege nicht der Entscheidung des Ministeriums. Hierfür sei allein das Präsidium zuständig.
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