Mit dem Küchenmesser zum Zahnarzt
Kommende Woche muss sich eine 36-jährige Frau vor Gericht verantworten, die versuchte, einen Ulmer Zahnarzt mit einem mitgebrachten Küchenmesser zu erstechen.
Die Beschuldigte leidet unter einer paranoiden schizophrenen Psychose. Im November 2010 habe die Frau laut Anklage die Praxis aufgesucht und zunächst den Eindruck erweckt, sie komme als Patientin. Sie sei dann aber auf den Zahnarzt losgestürmt, als dieser gerade in seinem Büro war, und habe versucht, ihn mit einem eigens dazu von ihr mitgebrachten Küchenmesser zu erstechen. Nach einem ersten Stichversuch, bei dem das Opfer eine etwa zwei Zentimeter lange Schnittverletzung am Oberkörper erlitt, sei es dem Geschädigten gemeinsam mit anderen Praxismitarbeitern gelungen, die Beschuldigte zu überwältigen.
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist laut Staatsanwaltschaft davon auszugehen, dass die Beschuldigte die Tat in schuldunfähigem Zustand beging. Da nicht bestraft werden kann, wer nicht vorwerfbar schuldhaft handelte, hat das Gericht nur zu entscheiden, ob die Beschuldigte die Tat aufgrund ihrer Erkrankung begangen hat und ob sie wegen dieser Erkrankung für die Allgemeinheit gefährlich ist. Wird dies bejaht, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Dauer der Unterbringung ist zeitlich nicht begrenzt.
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