Mithäftling brutal gequält: 19-Jähriger muss für acht Jahre in Haft
Ein 19-Jähriger hat einen Zellengenossen mit einer Gabel lebensgefährlich verletzt. Dass es so weit kam, liegt auch an Fehleinschätzungen im Gefängnis.
Unbemerkt vom Wachpersonal hat ein 19-jähriger, mehrfach vorbestrafter Gewalttäter im Gefängnis am Ulmer Frauengraben Mitgefangene terrorisiert, geschlagen, genötigt und bedroht. Erst als eine Horrortat bekannt wurde, endete das Treiben. Der 19-Jährige quälte einen 61-jährigen Zellengenossen so grausam, dass dieser um ein Haar ums Leben gekommen wurde. Am Montag hat das Landgericht Ulm den Angeklagten unter anderem wegen einer Vergewaltigung mit Todesgefahr zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren verurteilt.
Wie konnte so etwas unter den Augen der Justizbeamten von September bis November 2017 passieren? Die Antwort gab Anstaltsleiter Ulrich Schiefelbein: In deutschen Justizvollzugsanstalten komme es immer wieder zu Gewalttaten, das sei keine Besonderheit. Aber das, was in Ulm in zwei Fällen innerhalb von vier Jahren passiert ist, hat erschreckende Ausmaße. Im Herbst 2013 wurden in der Jugendabteilung des Gefängnisses Neuankömmlinge im Duschraum gequält und erniedrigt. Der Rädelsführer dieser Attacken genoss die Unterwerfung von Gefangenen sichtlich, zeigte auch bei Gericht keine Reue und wurde zu mehreren Jahren Haft verurteilt.
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Es ist bekannt, dass Gefängnisärzte alle Anträge von Gefängnisinsaßen ablehnen. Egal ob sie Schmerzen schildern oder eine Behandlung jedweder Art beantragen. Hier geht es immer nur um Kostenersparnis und Einschüchterung. Aufgrund von Krankheit in Gefängnissen bekommt man solange keine Behandlung bis man entweder einen Rechtsanwalt beauftragt dem Anstaltsarzt zu drohen, oder man verlässt das Gefängnis mit den Füßen voraus. Dem Kommentar des hier zitierten Gefängnisarztes ist bereits absolute Gefühlskälte zu entnehmen. Er müsste sofort von seinem Posten entbunden werden. Jedoch ist das von einer Gefängnisverwaltung ja gar nicht gewünscht.