Mörder von Suppingen muss lebenslang in Haft
Der 40-Jährige hat früh gestanden, dass er seine Frau erstochen hat. Doch die Richter erkennen falsche Fährten – und zeichnen nach, was wirklich geschehen ist.
Im Mordfall von Suppingen hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm am Freitagnachmittag am sechsten Verhandlungstag das Urteil gesprochen. Ein 40-jähriger Russlanddeutscher ist wegen Mordes an seiner 30-jährigen Frau zu einer lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Damit folgte das Gericht nach einer intensiven Beweisaufnahme dem Antrag der Staatsanwältin. Ihrem zusätzlichen Antrag, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen, folgte das Gericht allerdings nicht. Auch nicht dem Antrag des Verteidigers, der auf für eine Verurteilung wegen Totschlags zu maximal zehneinhalb Jahre plädierte. Schließlich, so der Verteidiger, habe sein Mandant aus schierer Verzweiflung im Affekt gehandelt. Ausgelöst habe die Tat die eingereichte Scheidung, von der sein Mandant kurz vor der Entlassung aus dem Gefängnis wie aus heiterem Himmel erfahren habe. In Haft saß der heute 40 Jahre alte Mann dort wegen Körperverletzung und Beleidigung.
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