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  3. Landkreis Neu-Ulm: Müll: Gleiche Gebühren für alle im Landkreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm
20.10.2020

Müll: Gleiche Gebühren für alle im Landkreis Neu-Ulm

Müllentsorgung in der Weißenhorner Verbrennungsanlage: In den kommenden zwei Jahren werden die Gebühren dafür deutlich in die Höhe gehen. Das hat der zuständige Ausschuss des Kreistages beschlossen.
Foto: Angela Häusler

Plus Die Entsorgungsgebühren im Landkreis Neu-Ulm werden in den nächsten Jahren steigen. Aber: Ist es gerecht, wenn von allen ein einheitlicher Obolus verlangt wird?

Sollten die Müllgebühren im Landkreis für alle gleich steigen oder sollte künftig besser differenziert werden? Müssten also diejenigen, welche Abfälle direkt zur Weißenhorner Verbrennungsanlage fahren, anders behandelt werden als solche Mensachen, die ihre Hinterlassenschaften einfach in die Tonne stopfen? Diese Frage hat jetzt der Werkausschuss des Landkreises ausführlich diskutiert und eindeutig entschieden.

In der Vergangenheit hatte der kreiseigene Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Verbrennungsgebühren über mehrere Jahre fixiert. Das führte dazu, dass teilweise deutlich mehr eingenommen wurde als veranschlagt. Dieser Überschuss musste wieder an die Kunden zurückgegeben werden, zu denen nicht nur die Bewohner des Landkreises Neu-Ulm gehören, sondern auch solche aus anderen Landkreisen, die in Weißenhorn ihre Abfälle verfeuern lassen. Um künftig flexibler und genauer planen zu können, werden die Gebührenkalkulationen nur noch für zwei Jahre festgelegt. Klar ist schon seit Längerem, dass die Gebühren in die Höhe gehen werden. Bisher betragen sie 100 Euro pro Tonne Abfall.

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