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Weißenhorn
24.10.2018

Nach Sturz in Baugrube: Polier muss Schmerzensgeld zahlen

Weil er eine Baugrube nicht vorschriftsmäßig abgesichert haben soll, war ein 49-Jähriger wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Foto: Symbolfoto Andreas Brücken

Ein Unfall an einer Baustelle für die Fernwärme in der Günzburger Straße in Weißenhorn hatte für einen Arbeiter schlimme Folgen.

In fachlicher Hinsicht kann der Direktor des Neu-Ulmer Amtsgerichts nach eigenen Angaben nur Sandkastenerfahrungen einbringen, wenn es ums Thema Bauen geht. Doch aus seiner langjährigen Erfahrung als Richter weiß Thomas Mayer: In der Hektik wird auf vielen Baustellen nicht immer vorschriftsgemäß gearbeitet. Das war wohl auch bei einer Fernwärme-Baustelle in Weißenhorn der Fall, an der es am 12. Juli 2017 zu einem schweren Unfall gekommen war. Wegen diesem musste sich am Dienstag ein 49-Jähriger aus dem Alb-Donau-Kreis vor dem Amtsgericht verantworten.

Fahrlässige Körperverletzung wurde dem Mann zur Last gelegt, der 2017 als Polier für zahlreiche Baustellen in der Fuggerstadt verantwortlich war. Dabei soll er es der Anklage zufolge versäumt haben, eine Baugrube an der Günzburger Straße vorschriftsgemäß abzusichern, die einem anderen Bauarbeiter später zum Verhängnis wurde. Beim Versuch, dort einen Schlauch herauszuziehen, gab der nach starken Regenfällen unterspülte Boden unter dem 59-Jährigen nach. Dieser stürzte in die drei Meter tiefe Grube, brach sich dabei mehrere Rippen und verletzte sich an der Wirbelsäule. Zudem erlitt er eine Platzwunde am Kopf und innere Blutungen.

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