3G, 2G oder 3G plus – was gilt nun wo im Landkreis Neu-Ulm?
Plus Vom Theater bis zur Gaststätte: Viele Einrichtungen, Veranstalter und Veranstalterinnen können statt 3G nun auf 2G oder 3G plus umsteigen. Wird das genutzt?
Museen und Cafés, Theater und Musikschulen, Veranstalter und Veranstalterinnen von Konzerten, Vorträgen, Tagungen – sie alle stehen jetzt vor einer neuen Wahl. Seit dem 6. Oktober können sie für ihre Einrichtungen oder Veranstaltungen im Landkreis Neu-Ulm, für die bisher 3G (Zugang nur für Geimpfte, Genesene, Getestete) galt, ein anderes Regelmodell wählen. Sie können freiwillig auf 2G (dann sind Getestete ausgeschlossen) oder 3G plus (Getestete nur mit PCR-Test) zurückgreifen. Das hat das Landratsamt bekannt gegeben. 2G oder 3G plus bietet Besucherinnen und Besuchern Erleichterungen: Die Maskenpflicht entfällt, Mindestabstand wird nicht mehr verlangt. Doch wie gut kommt diese Wahlmöglichkeit an? Wie ungerecht ist sie gegenüber Ungeimpften?
Neu-Ulmer Landratsamt bietet 2G und 3G plus an
Wer jetzt 2G oder 3G plus umsetzen möchte, muss zuerst das Landratsamt Neu-Ulm darüber informieren. Bisher (Stand Freitag, 15. Oktober) seien Anfragen aus verschiedenen Bereichen eingegangen, berichtet das Landratsamt. Eine Bildungseinrichtung und ein touristischer Veranstalter möchten ihr Corona-Konzept wechseln, auch zwei Gaststätten und eine Sportstätte.
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