Kind aus Kreis Neu-Ulm in Türkei verschleppt: Ankläger wollen härtere Strafe
Plus Ein Mann, der sein Kind in die Türkei verschleppt hat, sitzt in Haft. Doch die Staatsanwaltschaft will eine härtere Strafe erreichen. So geht es nun weiter.
Noch immer lebt ein heute sieben Jahre altes Kind in einem Jugendheim in Edirne. Der Vater hatte den Buben im März 2020 in die Türkei verschleppt und war danach selbst nach Deutschland zurückgekehrt. Im Mai ist der Mann wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Haftstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Doch die Staatsanwaltschaft ist damit nicht zufrieden, sie will eine höhere Strafe für den Entführer erreichen. So geht es nun weiter.
Die im Urteil des Amtsgerichts Neu-Ulm ausgesprochene Strafe sei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Memmingen nicht tat- und schuldangemessen, erläutert Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm, der Sprecher der Anklagebehörde. Man strebe im Berufungsverfahren eine höhere Freiheitsstrafe für den Verurteilten an. Auch der Verteidiger des Mannes, der Münchner Rechtsanwalt Maximilian Pauls, ist in Berufung gegangen. Gründe für diesen Schritt nennt er nicht. Das Berufungsverfahren wird am Landgericht Memmingen verhandelt, einen Termin für den Prozess gibt es nach Auskunft von Vizepräsident und Sprecher Jürgen Brinkmann noch nicht. Die Mutter des verschleppten Kindes war vor dem Amtsgericht als Nebenklägerin aufgetreten, dies wird auch im Berufungsverfahren so sein.
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