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Neu-Ulm
30.01.2020

Mann feuert mit Schreckschusswaffe auf Kinder und Jugendliche

Mit einer Schreckschusswaffe hat ein 34-Jähriger auf eine Gruppe Kinder und Jugendlicher geschossen.
Foto: Oliver Killig/Illustration (dpa, Symbolbild)

Plus Ein 34-Jähriger hat an Silvester 2018 Leuchtmunition auf eine Gruppe geschossen – weil er Angst um sein Auto gehabt habe. Jetzt stand er vor Gericht.

Wenn am Silvesterabend ein paar Kinder und Jugendliche durch die Straße laufen und Böller dabei haben, hat sicherlich der eine oder andere Sorge um sein Auto. So erging es nach eigenen Angaben auch einem 34-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis 2018 – doch er reagierte besonders drastisch: Mit einer Schreckschusswaffe feuerte er Leuchtmunition auf eine Gruppe von 13- bis 15-Jährigen – und traf einen von ihnen. Wegen gefährlicher Körperverletzung und dem „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ – so wird das Abfeuern der Schreckschusswaffe juristisch bezeichnet – musste sich der 34-Jährige gestern vor dem Neu-Ulmer Schöffengericht verantworten.

Für die damals 13- bis 15-Jährigen sollte es eigentlich ein vergnügter Silvesterabend werden: Sie zogen vor Mitternacht noch einmal los, hatten auch ein paar Böller dabei. Dann tauchte auf einmal eine dunkle Gestalt auf, die einer der Gruppe auch erkannte. Die Buben liefen davon, denn aus Richtung der Gestalt kam immer wieder das Geräusch, das sich wie das Laden einer Waffe angehört habe. Die Gruppe rannte in den Wald – und auf einmal seien Leuchtgeschosse in die Luft über sie abgefeuert worden. Als die Lage wieder sicher schien, machten sich 13- bis 15-Jährigen auf den Rückweg. Dabei kamen sie erneut an jenem Haus – der Angeklagte wohnte damals noch bei seinen Eltern – vorbei. Ohne Vorwarnung soll dieser erneut geschossen haben – und dieses Mal zielgerichtet auf sie. Dabei wurde einer von ihnen an der Schulter getroffen.

Im Zimmer des Angeklagten fand die Polizei auch verbotene Waffen

Drei Monate später, im März 2019, durchsuchte die Polizei das Zimmer des Angeklagten. „Die Schreckschusswaffe lag noch direkt an der Terrassentür“, schilderte ein Polizist vor Gericht. An der Wand hingen mehrere – legal erworbene – Softairwaffen, ein Hobby des Angeklagten. Daneben fand die Polizei jedoch auch verbotene Gegenstände wie einen Schlagring oder ein Butterfly-Messer. Besonders problematisch: Der Angeklagte ist hinsichtlich Waffenbesitzes einschlägig vorbestraft. Dafür und wegen Beihilfe zum Drogenhandels hat er 2014 eine Bewährungsstrafe bekommen.

Bei einem Rechtsgespräch zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht kam es zu einer Einigung: Maximal ein Jahr und acht Monate auf Bewährung, wenn der Mann die Schüsse vom Balkon und seinen Waffenbesitz gesteht. So kam es dann auch. „Es tut mir leid, das war nicht meine Absicht“, wandte er sich – zumindest nach einem Wink der vorsitzenden Richterin Gabriele Buck – an die Jugendlichen und deren Eltern im Sitzungssaal.

Richterin Gabriele Buck: Mann hat "völlig überreagiert"

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Buck legte die Bewährungszeit für die Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf vier Jahre fest. Auch einen Bewährungshelfer soll der Mann, der mittlerweile eine eigene Wohnung, eine feste Freundin, seit mehreren Jahren dieselbe Arbeitsstelle hat und von den Drogen weggekommen ist, bekommen. Dazu muss er insgesamt 6000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Viel Geld für den 34-Jährigen, der nach eigenen Angaben monatlich 1800 Euro netto verdient. Doch Buck betonte: „So eine Geldstrafe muss wehtun.“ Der Mann habe in der Silvesternacht „völlig überreagiert“, zudem ließ sie durchblicken, dass sie die Angst um die Autos als Grund für das alles nicht so ganz glaubte. Der Mann habe angesichts der nur kleinen Verletzungen der Jugendlichen Glück gehabt: „Wenn das anders ausgegangen wäre, dann säßen wir auch heute nicht vor dem Neu-Ulmer Schöffengericht – dann würden Sie ganz woanders sitzen.“

Bei Buck blieb die Frage, warum sich der 34-Jährige nach 2014 erneut Waffen gekauft hatte. Einen Tipp, mit was er seine Wände stattdessen schmücken könnte, hatte die vorsitzende Richterin auch noch für ihn: „Hängen Sie sich von mir aus einen Osterhasen auf.“

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