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Neu-Ulm
16.05.2017

Mann wird aus Frust zum Feuerteufel

Der Angeklagte steckte eine Flüchtlingsunterkunft in Brand.
Foto: Ralf Zwiebler

Ein 24-Jähriger muss vier Jahre in den Knast, weil er eine Erbacher Flüchtlingsunterkunft und ein paar Tage später eine Scheune in Brand steckte. Ein Psychiater kennt vergleichbare Fälle.

Nach einem aufwendigen Indizienprozess mit 75 Zeugen ist gestern ein 24-jähriger Gabelstaplerfahrer wegen versuchter schwerer und vorsätzlicher Brandstiftung am Landgericht Ulm zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter hielten den einschlägig Vorbestraften für überführt, in einer Erbacher Flüchtlingsunterkunft Feuer gelegt und ein paar Tage später am gleichen Ort eine Scheune angezündet zu haben. Die Verteidigerin kündigte eine Revision gegen das Urteil an.

Retter oder Brandstifter oder beides? Das war die zentrale Frage im Verfahren, das nach dem zehnten Sitzungstag abgeschlossen wurde. Zu Beginn des Prozesses ließ der Angeklagte über seine Verteidigerin mitteilen, dass er weder in der Asylunterkunft noch in dem landwirtschaftlichen Anwesen der Brandleger gewesen sei. Im Gegenteil: Er habe er am 17. September 2016 um 3.25 Uhr nachts auf dem Heimweg von einem Fest Rauch und Feuer im besagten Haus entdeckt und sofort die schlafenden Bewohner alarmiert, sodass sie ins Freie flüchten konnten. Wie der Kammervorsitzende gestern in seiner Urteilsbegründung betonte, hatten diese unglaubliches Glück, dass ein am Haken hängender und in Brand gesetzter Turnsack nicht links auf die Haustreppe, sondern rechts auf den Betonboden gefallen war: „Sonst wäre den Bewohnern der Fluchtweg abgeschnitten worden.“ Weil somit kein Menschenleben gefährdet war und der Sachschaden mit 2500 Euro relativ gering war, gingen die Richter in diesem Fall von einer minderschweren Brandstiftung aus und hielten eine Einzelstrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug für angemessen.

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