Neu-Ulmer Stadtrat lehnt das Bürgerbegehren ab
Die mehr als 3000 gesammelten Unterschriften fallen jetzt unter den Tisch
Eigentlich sollte die Sondersitzung des Neu-Ulmer Stadtrates am heutigen Mittwochabend nur eine Stunde dauern, so sah es die Tagesordnung vor, doch dann wurden es doch rund drei. Am Ende stand ein angesichts der herrschenden Mehrheitsverhältnisse erwartbares Ergebnis: Das Bürgerbegehren wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. 27 Kommunalpolitiker hielten das von der Initiative „Nuxit? So geht‘s net!“ eingereichte Begehren für unzulässig, 13 wollten die Wählerinnen und Wähler der Stadt abstimmen lassen. Vorausgegangen war - wie immer, wenn es in den vergangenen Monaten um das Thema Kreisfreiheit ging - eine intensive und zunehmend emotinale Debatte mit teils scharfen Untertönen.
Zwei von der Neu-Ulmer Verwaltung beauftragte Rechtsanwälte hatten zuvor dargelegt, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig halten, weil es nicht die nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfülle. Ein Argument lautete, die Entscheidung über die Kreisfreiheit falle überhaupt nicht in die Kompetenz der Stadt Neu-Ulm, deshalb könne dagegen auch nicht mit einer Bürgerabstimmung vorgegangen werden. Aus Sicht der Juristen mussten auch zahlreiche Unterschriften für ungültig erklärt werden, die über einen Flyer von der FDP- und der FWG-Fraktion gesammelt wurden. Nach dem Urteil der Rechtsanwälte sei nicht klar erkennbar gewesen, wer in diesem Fall die Vertreter der Bürgerinitiative seien.
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