Neue Regeln für Handel mit Rindern
Ungeimpfte Tiere dürfen nicht mehr aus der Sperrzone
Für den Handel mit Rindern gelten ab Samstag, 18. Mai, neue Regeln: Wegen der Blauzungenkrankheit dürfen ungeimpfte Tiere künftig grundsätzlich nicht mehr aus Sperrzonen gebracht werden. Ausnahmen gibt es nur noch für Kälber und Schlachttiere. Hintergrund ist eine neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Blauzungenkrankheit, die in Baden-Württemberg ausgebrochen ist, ist der Landkreis Neu-Ulm seit Februar Sperrgebiet – so wie fast ganz Bayerisch-Schwaben (wir berichteten). Das bedeutet, dass der Tierverkehr aus diesem Gebiet eingeschränkt ist. In Zukunft ist es laut Manfred Enderle vom Veterinäramt im Landratsamt Neu-Ulm nicht mehr möglich, nicht geimpfte Tiere in Gebiete außerhalb der Sperrzone zu transportieren – außer es handelt sich um Schlachttiere oder Kälber. Bislang war der Handel mit ungeimpften Zucht- und Nutzrindern innerhalb Deutschlands erlaubt, wenn die Tiere per Blutprobe untersucht wurden und nachweislich gesund waren.
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