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Neu-Ulm
17.05.2018

Nuxit: Bürgerinitiative erleidet Schlappe

Die Sitzung des Neu-Ulmer Stadtrats stieß auf großes Interesse: Etwa 50 Bürger verfolgten die mehrstündige Diskussion. Am Ende stand der Beschluss: Das Bürgerbegehren zum Nuxit ist rechtlich unzulässig.
Foto: Alexander Kaya

Der Neu-Ulmer Stadtrat stellt nach kontroverser Diskussion mit klarer Mehrheit fest: Das Bürgerbegehren zur Kreisfreiheit ist rechtlich nicht zulässig.

Das Ergebnis fiel nicht ganz so deutlich aus wie vor acht Wochen, als über den Antrag auf Kreisfreiheit entschieden wurde, war aber dennoch klar: Mit 27:13 Stimmen hat der Neu-Ulmer Stadtrat am Mittwochabend festgestellt, dass das Bürgerbegehren „Nuxit? So geht’s net!“ rechtlich nicht zulässig ist. Ein erneuter Antrag der FDP-Fraktion auf ein Ratsbegehren wurde ebenfalls abgeschmettert. Die Bürgerinitiative wird nun wohl den juristischen Weg beschreiten und die Entscheidung der Stadt entweder von der Rechtsaufsichtsbehörde überprüfen lassen oder vors Verwaltungsgericht Augsburg ziehen. Details werden voraussichtlich morgen bekannt gegeben.

Die mehrstündige Sitzung verfolgten etwa 50 Bürger. Sie erlebten eine Debatte, die teilweise sehr emotional geführt, auch wenn Oberbürgermeister Gerold Noerenberg (CSU) betonte, dass es ausschließlich um die rechtliche Bewertung des Begehrens gehe und nicht um Wohlwollen oder Missfallen. „Wir machen nicht die Spielregeln, sondern wir haben uns daran zu halten.“ Und die Gutachter, die Rechtsanwälte Johannes Mohr und Uwe Lipinski, bekräftigten vor den Räten ihre Auffassung: Das Begehren sei aus mehreren Gründen rechtswidrig. So sei die Abänderung der Fragestellung unzulässig. Zuerst wurden die Bürger gefragt, ob die Bürger dafür sind, dass Neu-Ulm im Landkreis bleibt und die Stadt deshalb auf einen Antrag auf Kreisfreiheit bei der Landesregierung verzichtet. Nachdem die Stadt den Brief nach München zwischenzeitlich bereits gestellt hatte, wurde die Frage nachträglich geändert mit der Formulierung, „dass die Stadt den bereits gestellten Antrag (...) widerruft“. Zwar stand auf den Unterschriftenlisten, dass die Bürger die Vertreter des Begehrens ermächtigen, Änderungen vorzunehmen, doch ist dies nach Auffassung von Uwe Lipinski eine unzulässige „Blankovollmacht“.

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