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Neu-Ulm
11.05.2018

Nuxit: Stadt will Bürgerbegehren ablehnen

Nächste Woche entscheidet der Neu-Ulmer Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Nuxit. Im Vorfeld gibt es Ärger.
Foto: Andreas Brücken (Symbolbild)

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, das Bürgerbegehren zum Nuxit aus Rechtsgründen abzulehnen. Die Initiatoren des Begehrens sind sauer.

Dass die Abstimmung des Neu-Ulmer Stadtrats über das Bürgerbegehren zum Nuxit eine heiße Angelegenheit werden würde, war zu erwarten – doch schon im Vorfeld ist richtig Zunder drin. Die Bürgerinitiative „Nuxit? – So geht’s net!“ hat zum Stichtag 3319 Unterschriften bei der Stadt Neu-Ulm eingereicht, deutlich mehr als erforderlich – nötig wären 2615 gewesen. Davon gültig waren 3184, also immer noch mehr als genug. Dennoch empfiehlt die Verwaltung dem Neu-Ulmer Stadtrat, in der Sitzung am nächsten Mittwoch festzustellen, dass das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig ist. „Jetzt beginnt das dreckige Spiel“, erklärte Klaus Rederer, einer der beiden Sprecher der Initiative, in einer Pressemitteilung.

Die Stadt hat zwei Rechtsgutachten eingeholt, um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu überprüfen, über die der Stadtrat letztlich zu entscheiden hat. In einem kommt die beauftragte Anwaltskanzlei zu dem Schluss, dass von den eingereichten Unterschriften, die zunächst als gültig eingestuft wurden, 580 ungültig seien. Begründung: „Problematisch ist hier der Umstand, dass auf der Rückseite der Unterschriftenlisten, die als Hauswurfsendungen überreicht wurden, eine Stellungnahme von einzelnen Stadträten und -rätinnen enthalten ist, in der der Bürger unter anderem aufgefordert wird, das ausgefüllte Formular an Herrn Alfred Schömig oder Frau Christina Richtmann zu senden.“ Aus der Form der Darstellung werde nicht eindeutig erkennbar, wer nun die Vertreter des Bürgerbegehrens tatsächlich seien. Dies vor allem deshalb, weil eine ausdrückliche Aufforderung enthalten sei, das ausgefüllte Formular an die genannten Personen zu senden. Dadurch sei nicht hinreichend sichergestellt, dass die Unterzeichner wie auch die Stadt einen feststehenden Ansprechpartner hätten. Die Anforderungen an die Vertreterbenennung seien nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Die Folge: Elf Unterschriften fehlen. Dazu sehen die Anwälte noch weitere Mängel.

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