Wie geht es nach der "Nuxit"-Entscheidung weiter?
Der Antrag an die Staatsregierung soll jetzt zügig verschickt werden – dann ist Geduld gefragt. Die Initiatoren für ein Bürgerbegehren machen derweil weiter mobil.
Nach der Entscheidung ist vor der Entscheidung: Der Stadtrat Neu-Ulm hat sich mit klarer Mehrheit für den Nuxit ausgesprochen, doch nun liegt der Ball bei der Staatsregierung. Dass jetzt Ruhe einkehrt in die Diskussion um die Kreisfreiheit, ist aber nicht zu erwarten. Denn es gibt noch viele Unwägbarkeiten. Und eine Initiative, die weiter für ein Bürgerbegehren kämpft und deren Mitglieder stinksauer sind.
Der Nuxit soll bis zum 1. Mai 2020 vollzogen sein
Der Antrag auf Kreisfreiheit wird derzeit von verschiedenen Abteilungen im Rathaus erarbeitet. "Wir versuchen, ihn alsbald rauszuschicken", sagte Pressesprecherin Sandra Lützel. "Dann wird die Staatsregierung das Ganze prüfen." Wie lange das dauert, ist unklar. Im zuständigen Innenministerium gibt es niemanden, der Erfahrung mit dem Thema hätte: Dass eine bayerische Stadt ihren Landkreis verlässt, gab es noch nie.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.