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Neu-Ulm
07.11.2018

Ochsenpenis-Prozess: Mann muss ins Gefängnis

Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 51-Jähriger vom Neu-Ulmer Amtsgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Ob ein 51-Jähriger seine Freundin tatsächlich mit einem Ochsenziemer geschlagen hat, bleibt unklar. Doch ein Gutachten vor Gericht gibt Hinweise.

Die Frage, womit ein 51-Jähriger seine damalige Freundin in ihrer Wohnung in Illertissen geschlagen hat, bleibt auch nach der Urteilsverkündung offen. Für Richterin Gabriele Buck stand wegen der Erläuterungen eines Gutachters dennoch fest, dass es sich um eine gefährliche Körperverletzung handelt und der Angeklagte nicht – wie er selbst ausgesagt hatte – nur zwei Ohrfeigen verteilt hat. Deshalb verurteilte sie den mehrfach vorbestraften Illertisser zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt elf Monaten.

Laut Anklageschrift soll der Mann seine frühere „Affäre“, wie er sie selbst bezeichnete, mit einem 68 Zentimeter langen, sogenannten Ochsenziemer geschlagen haben. Dabei handelt es sich um einen in die Länge gezogenen und gedörrten Ochsenpenis, der auch als Leckerli für Hunde verkauft wird. Der 51-Jährige, der als Metzger arbeitet, stellte solche Ziemer laut eigener Aussage selbst her und verschenkte sie an Freunde mit Hund. Dennoch hatte er, wie berichtet, schon zu Beginn der Verhandlung Mitte Oktober betont: „Ich habe sie nicht mit einem Ochsenziemer geschlagen, sondern mit der flachen Hand.“ Vorher habe sie an jenem Tag im Oktober vergangenen Jahres mit Lippenstift und anderen Stiften mehrmals Beleidigungen an seine Wohnungstür geschrieben. Die beiden wohnten damals im selben Gebäude, sie ein Stockwerk unter ihm. Er habe der 41-Jährigen, die betrunken auf dem Sofa gesessen habe, damals gesagt, sie solle damit aufhören. Dann habe sie eine Bierflasche nach ihm geworfen – und er habe ihr schließlich zwei Ohrfeigen gegeben (Lesen Sie hier mehr vom ersten Prozesstag).

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