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  3. Neu-Ulm: Ökumenische Wohnungslosenhilfe will Türen öffnen

Neu-Ulm
18.01.2019

Ökumenische Wohnungslosenhilfe will Türen öffnen

Die Diakonische Werk Neu-Ulm kümmert sich unter anderem auch um Menschen, denen der Verlust ihrer Wohnung droht – und um diejenigen, die bereits keine Wohnung mehr haben.
Foto: Andrea Warnecke/dpa (Symbolbild)

Die ökumenische Wohnungslosenhilfe kümmert sich um Menschen im Landkreis, die bald obdachlos sein könnten oder es bereits sind. Das Problem nimmt immer mehr zu.

Manchmal kann es ganz schnell gehen: Die Miete steigt nach einer Renovierung, auf einmal flattert ein Brief mit einer Stromnachzahlung ins Haus und dann gibt auch noch das Auto des Geist auf und eine teure Reparatur steht an. Auch für arbeitende Menschen kann diese finanzielle Belastung dann zu viel werden. „Und dann wird eben die Miete nicht bezahlt – und dann geht es los“, erzählt Susanne Deininger. Sie leitet die ökumenische Wohnungslosenhilfe, die Menschen im Landkreis unterstützt, denen der Wohnungsverlust droht oder die bereits davon betroffen sind. Im Rahmen des fünfjährigen Bestehens der Einrichtung, deren Träger das Diakonische Werk Neu-Ulm und der Caritasverband für die Region Günzburg/Neu-Ulm sind, richtet die Wohnungslosenhilfe nicht nur eine Veranstaltung in der kommenden Woche aus, sondern will vor allem darauf aufmerksam, machen, dass die Zahl der Obdachlosen stetig ansteigt.

Die Obdachlosigkeit sei mittlerweile in der Mittelschicht angekommen, betont Deininger. Im vergangenen Jahr wurden 15 Frauen beraten, die allein wegen einer Trennung in solche Schwierigkeiten gekommen sind. Hinzu kommt: Wegen der Wohnungsknappheit wird es immer schwieriger, wieder eine Wohnungs zu finden. Hinzu kommt: „Es gibt auch immer weniger Menschen, die ihre Wohnung kündigen“, sagt Deininger. Und vor 30 Jahren sei auch städteplanerisch zudem nicht so geplant worden, dass es so viele Alleinwohnende gibt.- Grundsätzlich müssen sich die jeweilige Stadt beziehungsweise Kommune darum kümmern, Wohnungslose unterzubringen. Das geschieht entweder in einer der Unterkünfte, manchmal wird auch vorübergehend die Wohnung beschlagnahmt, aus der der Betroffene eigentlich ausziehen müsste.

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