
Polizei stoppt Autofahrer: Verstoß gegen Corona-Regeln, Kind nicht angeschnallt

Die Polizei hat in Öpfingen und Biberach Autofahrer gestoppt. Sie hielten sich nicht an die Corona-Regeln. Zwei Mal waren Kinder nicht angeschnallt.
Nicht nur gegen die Corona-Verordnung haben am Donnerstag Autofahrer in Biberach und in Öpfingen verstoßen. Sie wurden von der Polizei gestoppt und einer Kontrolle unterzogen.
In Biberach wurde gegen 21.30 Uhr ein Audi-Fahrer in der Felsengartenstraße von der Polizei angehalten. Der 55-Jährige beförderte ein Kind, das aber nicht angeschnallt war. Einen triftigen Grund für die Fahrt nach Eintritt der strengeren Ausgangsbeschränkung konnte er zudem nicht nennen.
Ebenfalls in Biberach in der Rollinstraße kontrollierte die Polizei gegen 20 Uhr einen 32 Jahre alten Autofahrer. Auch dieser hatte sein Kleinkind nicht angeschnallt. Zur Gewährleistung des Bußgeldverfahrens musste der Mann eine Sicherheitsleistung hinterlegen, weil er in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat. Gegen 19.30 Uhr stoppte die Polizei in der Freiburger Straße einen Radfahrer, der deutlich zu viel Alkohol intus hatte.
In Öpfingen kontrollierte die Polizei gegen 20.30 Uhr einen 20-Jährigen. Auch der Mann hatte laut Polizei keinen triftigen Grund, warum er nach 20 Uhr noch unterwegs ist. Zudem stand er mutmaßlich unter Drogeneinfluss. Er musste eine Blutprobe abgeben und sieht Anzeigen entgegen. (az)
Lesen Sie dazu auch:
- Mit Messer bedroht: Fußgänger in Ulm überfallen - Polizei bittet Zeugen um Hinweise
- Frau aus Neu-Ulm wird Opfer von Kredit-Betrügern
- Unfall auf A7 bei Neu-Ulm: Auto überschlägt sich mehrfach
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.