Örtliche Vereine erhalten mehr Zuschüsse
Der Gemeinderat beschließt neue Förderrichtlinien, die ab Januar 2019 gelten. Dabei sind allerdings bestimmte Vorgaben und Höchstsätze zu beachten.
Gute Nachrichten für Roggenburger Vereine und Organisationen: Anders als bisher können sie künftig auch Zuschüsse für Anschaffungen sowie für kleinere Baumaßnahmen erhalten. Zudem werden die jährlichen Festbeträge erhöht. Die Regelung hat der Gemeinderat am Dienstag einstimmig beschlossen. Sie gilt ab Januar 2019.
Fast alle der mehr als 50 geförderten Roggenburger Vereine und Organisationen werden im kommenden Jahr einen um 20 Euro höheren Festbetrag erhalten als bisher. Dazu kommt, dass von 1. Januar 2019 an neue Fördermöglichkeiten bei Bauarbeiten und Anschaffungen bestehen: Künftig können auch bewegliche Güter und Einrichtungsgegenstände wie Fahrzeuge, Geräte, Instrumente oder Trachten ab einem Anschaffungswert von 1000 Euro bezuschusst werden. Außerdem können die Vereine neben Geld für große Bautätigkeiten jetzt auch Mittel für kleinere Unterhaltungsmaßnahmen bekommen. Darunter fallen beispielsweise Maler- und Bodenbelagsarbeiten, die Sportplatzpflege oder die Ertüchtigung von Schießanlagen. Bedingung ist auch dort, dass die jeweilige Maßnahme mindestens 1000 Euro an Bruttokosten verursacht. Der Fördersatz liegt in beiden Fällen bei 15 Prozent, die Höchstförderung pro Verein und Jahr bei 5000 Euro.
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