Amtsgericht Memmingen
Prostituierte mit Schlägen gefügig gemacht
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen steht ein mutmaßlicher Neu-Ulmer Zuhälter vor Gericht. Er soll seine an Epilepsie erkrankte Freundin zur Prostitution gezwungen haben.
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Amtsgericht Memmingen der Prozess gegen einen 51 Jahre alten Mann aus Hessen begonnen, dem von der Staatsanwaltschaft Memmingen Zuhälterei, gewerbsmäßiger Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Körperverletzung zur Last gelegt wird. Die Präsenz mehrerer Polizeibeamter vor und im Gerichtssaal hängt damit zusammen, dass der Mann möglicherweise Kontakte zu der Rockergruppe „Hells Angels Chapter Hanau“ unterhält.
Mit Hells Angels gedroht
Matthias von T. wird vorgeworfen, seine zeitweilige Lebensgefährtin Ingrida R. gezwungen zu haben, sich für ihn zu prostituieren – ab 2007 in einem „Saunaklub“ bei Frankfurt am Main, von Anfang 2010 an dann in einem ähnlichen Etablissement in Neu-Ulm – mit „Arbeitstagen“ von bis zu 13, 14 Stunden. Zu Beginn soll der Mann laut Anklage nur einen Teil des Hurenlohnes erhalten haben, später soll er der slowakischen Staatsangehörigen das ganze Geld abgenommen haben. Die Versuche der Frau, aus dem Rotlichtmilieu auszusteigen, soll von T. mit Gewalt unterbunden haben, indem er sie mehrfach schlug, würgte, ihren Kopf gegen die Wand donnerte oder ihr drohte, sie von Hells Angels „abholen“ zu lassen.
Anfang Januar 2011 wollte Ingrida R., die damals zusammen mit dem Angeklagten im Neu-Ulmer Obdachlosenheim in einer eheähnlichen Hartz-IV-Bearfsgemeinschaft lebte, „Schluss“ mit von T. machen, da sie angeblich einen neuen „Freund“ kennengelernt hatte. Die Folge waren wieder Misshandlungen.
Die Prostituierte leidet unter Epilepsie
Anfang August vergangenen Jahres wandte sie sich dann schließlich an die Neu-Ulmer Diakonie, die wiederum das Ordnungsamt der Stadt Neu-Ulm einschaltete. Von dort aus wurde Kontakt zur Kripo Neu-Ulm aufgenommen, die unverzüglich mit Ermittlungen begann. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde von T. dann wenig später in Untersuchungshaft genommen.
Der Angeklagte, ein ehemals selbstständiger Installateur, sagte, dass die Angaben Ingrida R.s „absoluter Blödsinn“ seien, auf die er sich keinen Reim machen könne. Er sei es gewesen, der von Anfang an darauf gedrängt habe, das Hurenleben zu beenden. Bevor er sie Ende 2006 über einen Freund in Frankfurt kennengelernt habe, sei sie im dortigen Bahnhofsviertel auf den Straßenstrich gegangen – im Auftrag „slowakischer Zuhälter“. Ingrida R. sei es gewesen, die ihn um Hilfe gebeten habe, weil sie von der Straße weg und „woanders“ arbeiten wollte.
Der Angeklagte schilderte dem Schöffengericht unter Vorsitz von Stefan Nielsen sein Verhältnis zum Rotlichtmilieu: „Ich hab’ mit solchen Leuten nichts am Hut.“ Ingrida R., die unter Epilepsie leidet, sei trotz seiner Bitten weiter anschaffen gegangen – freiwillig und weil sie behauptete, sonst nichts anderes zu können. Matthias von T.: „Gezwungen dazu habe ich sie nie. Auf keinen Fall.“
Neue Arbeitsstelle gemeinsam im Internet ausgesucht
Allzu große Scheu, sich von der Prostituierten aushalten zu lassen, legte er aber nicht gerade an den Tag. Während der Zeit in der Mainmetropole lebte er einzig und allein auf ihre Kosten, nach dem Umzug nach Neu-Ulm beantragte dann zunächst er, später dann auch Ingrida R. Hartz IV. Auch sonst war er ihr in Sachen Anschaffen behilflich: Die neue Arbeitsstelle in dem Neu-Ulmer Saunaklub habe man gemeinsam im Internet ausgesucht.
Die drei Zeugen, die das Gericht neben einem Kripobeamten vernahm, trugen eher zur Entlastung des Angeklagten bei. Ein Freund aus Frankfurter Tagen, bei dem von T. und Ingrida R. einige Monate lang gewohnt hatten, hatte nach eigenen Angaben keinerlei Gewaltausbrüche gesehen.
Zeugin: "Der Angeklagte ist vertrauenswürdig"
Eine pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin aus Ulm, die von T. über ihren Ehemann kannte, schilderte den Angeklagten als den „vertrauenswürdigsten Menschen“, der ihnen beim Umbau des Dachbodens geholfen und sogar einen Schlüssel für ihre Wohnung gehabt habe. Ihr Fazit: „Matthias ist kein böser Mensch. Er hat Ingrida geliebt.“
Erst auf Vorhalt des Richters erinnerte sie sich an eine Aussage bei der Kripo, wonach von T. geäußert habe, dass durch die Trennung von Ingrida R. sein Plan, seine fast Hunderttausend Euro Schulden zurückzuzahlen, zunichte geworden sei. Ein Mitbewohner aus dem Nuißl-Heim, mit dem von T. regelmäßig trank, berichtete von „Mundstreitigkeiten“ und von einer einmaligen Ohrfeige von T.s, „aber er hat nicht richtig getroffen, weil er so besoffen war“.
Ingrida R. wurde vom Gericht nicht öffentlich vernommen. Der Prozess wird am Mittwoch, 14. März, fortgesetzt.
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