Hunde-Urin beschäftigt Gericht
Ein kurioser Streit zwischen Neu-Ulmer Nachbarn landet bei der Zivilkammer am Memminger Landgericht
Ein kurioser Neu-Ulmer Nachbarschaftsstreit hat kürzlich die dritte Zivilkammer des Landgerichts Memmingen beschäftigt: Von einem Balkon soll mehrfach Hunde-Urin auf den Balkon darunter getropft sein und dabei die Balkonmöbel beschädigt haben.
Beide Parteien sind Mieter in einem größeren Wohnhaus in Neu-Ulm. Während sich die Wohnung der Kläger im Hochparterre befindet, liegt die Wohnung der Beklagten unmittelbar darüber, beide Wohnungen haben einen Balkon. Das untere Exemplar ist jedoch etwa einen Meter breiter als das darüber liegende. An drei verschiedenen Tagen im Herbst und Winter 2018 sollen die beiden Hunde eines Bekannten der Bewohnerin der oberen Wohnung bei ihr gewesen sein – und statt der auf dem Balkon eigens aufgestellten „Hundetoilette“ einfach den Balkonboden für ihre Notdurft benutzt haben. Dabei sollen laut Gericht „jeweils nicht unerhebliche Mengen an Urin auf den Balkon der Kläger heruntergetropft sein“.
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