Prozess in Neu-Ulm: Mann tritt Frau und kommt mit Geldauflage davon
Plus Weil er seine Lebensgefährtin geschlagen und getreten hat, muss sich ein 35-Jähriger vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten. Er kommt nicht ins Gefängnis.
Ein 35-jähriger Mann musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Er hatte seine Lebensgefährtin mehrfach mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Die Frau erlitt eine Nasenbeinfraktur, Blutungen im Auge und Schmerzen im Handgelenk. Der Mann kam mit einer Geldzahlung in Höhe von 1500 Euro davon, die er innerhalb von sechs Monaten an den Frauen-Notruf der AWO Neu-Ulm leisten muss.
Prozess in Neu-Ulm: Schläge und Tritte gegen die Frau
Am 6. Juni 2020 in den frühen Morgenstunden um 4.30 Uhr erreichte die Neu-Ulmer Polizei ein Anruf von Nachbarn des Paars, die Schreie gehört hatten. Als die Polizisten den Ort des Geschehens erreichten, stand die Wohnungstür schon offen, und der Angeklagte befand sich im Eingangsbereich. Er machte auf die Polizisten einen gefassten, höflichen Eindruck, wie ein Beamter im Zeugenstand sagte. Die Tür war beschädigt. Wie der Mann der Polizei selbst schilderte, hatte er diese eingetreten. Die Tür war zuvor von innen versperrt gewesen. Grund dafür war ein vorausgegangener zweiwöchiger Streit. Nachdem der Mann die Tür eingetreten hatte, drängte er seine Partnerin ins Badezimmer und warf sie über die Toilette, sodass der Toilettendeckel sprang. Der Mann begann auf seine Partnerin einzuschlagen. Bei dem Versuch der Frau, zu flüchten, trat der Angeklagte dreimal mit dem Fuß auf ihren Kopf ein. Erst als die gemeinsamen Zwillinge im Alter zwei Jahren durch die Schreie aufgewacht waren, ließ der Angeklagte von ihr ab.
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