Prozess um Blutrache: Versuch mit Kunstleiche
In der Verhandlung um den „Hammermord“ an einem Baggersee greift die Verteidigung des Angeklagten zu ungewöhnlichen Mitteln, um den Angeklagten zu entlasten.
Das Schwurgericht hat ihr Beweisaufnahmeprogramm Erbacher Blutrache-Prozess absolviert. Jetzt schlägt die Stunde der Verteidigung, die immer wieder zum Teil zeitaufwendige Gegenbeweisanträge stellt, die den Verhandlungsverlauf um mehrere Monate verlängern können. Solche wurden von der Kammer in den vergangenen Prozesstagen abgeschmettert. Doch ein Antrag wurde entgegengenommen, der beweisen soll, dass ein ominöser Albaner namens „Don“ der alleinige Täter in diesem Aufsehen erregenden Fall gewesen soll.
Um diesen Verdacht zu erhärteten beantragten die beiden Verteidiger einen Sachverständigen prüfen zu lassen, ob die Leiche eines 19-jährigen vom Tatort an den nahe gelegenen Anglersee im Gewann Ried am westlichen Ortsrand von Erbach von einem Mann allein, eben jenem Don, geschleppt werden konnte.
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