
Region Neu-Ulm
Prozessauftakt: Drogenbande aus der Region Ulm/Neu-Ulm steht vor Gericht

Plus Drei Männer aus der Region Ulm/Neu-Ulm haben im großen Stil mit Rauschgift gehandelt. Dann sind sie verdeckten Ermittlern in die Falle getappt.
Vor dem Landgericht Memmingen hat am Donnerstag der Prozess gegen drei Männer wegen gewerbsmäßigen, unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, Drogen verschiedener Art in größeren Mengen gekauft, gelagert und an Endverbraucher mit Gewinn weiterverkauft zu haben. Tätig waren sie in der Region Ulm/ Neu-Ulm, wo sie auch leben.
Bei den Tätern handelt es sich um zwei Deutsche, 32 und 37 Jahre alt, sowie einen 29-Jährigen mit rumänischer Staatsangehörigkeit. Vor allem die älteren Hauptangeklagten sind für die Polizei keine Unbekannten. Ein gutes Dutzend Vorstrafen bringt jeder mit, einige mit Haftstrafen verbunden, die teilweise schon in der Jugend fällig waren. Bei den Taten handelte es sich um Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung, Drogenmissbrauch, Einbrüchen, Raub und Erpressung. Der dritte Täter war laut Anklage öfters der Chauffeur seiner Kumpels und habe auch Waren transportiert. Bei ihm steht nur eine frühere Straftat zu Buche.
Dreiköpfige Drogenbande aus Neu-Ulm angeklagt
Die Bande war schon länger mit dem schwunghaften Handel von Betäubungsmitteln beschäftigt und hat dabei gut verdient. Doch offensichtlich wurden sie bei ihrem Treiben schon seit geraumer Zeit von der Polizei beobachtet. Verdeckt handelnde Polizisten täuschten Kaufinteresse vor, es wurde umfangreich observiert. Im März 2020 schlug die Polizei dann zu. Eine Reihe von Beamten der lokalen Polizei sowie der Landespolizei Baden Württembergs und Bayerns nahmen die Täter auf dem Parkplatz eines Großmarktes in Neu-Ulm fest. Die Untersuchung der Personen, ihres Autos und ihrer Wohnungen brachte viel Beweismaterial zutage. Die Täter standen an diesem Tag zudem unter Drogeneinfluss.
Die kommenden vier Verhandlungstage werden dazu weitere Erkenntnisse liefern. Das Urteil ist noch vor Weihnachten zu erwarten. Der Strafrahmen könnte sich, so das Ergebnis eines rechtlichen Vorgespräches, zwischen zwei und acht Jahren Haft bewegen.
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