
Steuertipps für Ehrenamtliche

Karl Sommer erklärt im Neu-Ulmer Johanneshaus die „Spielregeln der Gemeinnützigkeit“ und räumt mit einem Vorurteil auf
„Steuerrecht macht einfach Spaß“, sprach Finanzfachmann Karl Sommer den gut 30 abendlichen Gästen des Vereins Initiative Ehrenamt Mut zu. Tatsächlich bereitete der Steuerberater seinen Zuhörern im Johanneshaus ungewöhnlich unterhaltsame 105 Minuten in dem zumeist als staubtrocken verrufenen Metier.
Als „Macher der Neu-Ulmer Ehrenamtsmesse“ hatten die Vereinsvorsitzenden Christina Richtmann und Erich Krnavek die Frage nach den „Spielregeln der Gemeinnützigkeit“ aufgeworfen. Karl Sommer hatte die Antworten und warf mit Begriffen wie Ehrenamt, Selbstlosigkeit, Aufwandsentschädigung, Annehmlichkeiten, Mittelbeschaffungskörperschaft nur so um sich. Doch wohl alle verstanden ihn und akzeptierten schließlich sogar seine Behauptung, Steuerrecht sei „spannender als ein Edgar-Wallace-Krimi“. Aber es birgt auch seine Tücken. Ein Vorstand, der ehrenamtlich einen Verein führt, braucht laut Sommer „einen sauguten Kassier“, damit die Gemeinnützigkeit nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Denn der Vorstand haftet, nicht der Verein. Gemeinnützigkeit führt zu Steuervergünstigung, aber nur, wenn der Verein aktiv ist und nicht lediglich am Stammtisch hockt. Übungsleiter, die eine Pauschale erhalten, müssen mit Menschen arbeiten, nicht nur Sportgerät oder Musiknoten verwalten. Ehrenamtliche dürfen vom Verein Geld oder Geschenke erhalten, was aber in der Satzung festgeschrieben sein muss. Aufwandsentschädigungen wie Fahrkosten stehen den Ehrenamtlichen dagegen schon per Gesetz zu.
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