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24.07.2010

Rektoren haben jetzt Ferien auf Lebenszeit

Stellvertretender Landrat Roland Bürzle (ganz links) verabschiedete im Beisein von Schulamtsdirektor Kurt Bucher (Vierter von links) und Schulrätin Elisabeth Holand (ganz rechts) vier Rektoren in den Ruhestand: Ulrich-Bertold Seif (Zweiter von links), Martin Röger (Dritter von links), Eduard Ohm (Fünfter von links) und Benedikt Kuhn (Sechster von links). Foto: LRA
Foto: LRA

Landkreis Mit Ende dieses Schuljahres beginnt für drei Rektoren und einen Konrektor von Schulen im Landkreis Neu-Ulm das Leben ohne Noten, Zeugnisse, Lehr- und Stundenpläne. Im Beisein von Schulamtsdirektor Kurt Bucher verabschiedete Stellvertretender Landrat Roland Bürzle im Landratsamt Eduard Ohm, Martin Röger, Ulrich-Bertold Seif sowie Benedikt Kuhn wenige Tage vor Beginn der Sommerferien in den Ruhestand beziehungsweise Vorruhestand. Bürzle vertrat Landrat Erich Josef Geßner, der zurzeit im Sommerurlaub weilt.

Eduard Ohm vollendet Anfang Oktober dieses Jahres sein 65. Lebensjahr. Am 1. August beginnt offiziell sein Ruhestand, nachdem er noch vor Beginn der Freistellungsphase vor einem Jahr schwer erkrankt war. Ohm begann seine Lehrerlaufbahn 1980 an der Grund- und Teilhauptschule in Neu-Ulm/Ludwigsfeld. Am 1. August 1987 wechselte er als Schulleiter an die Grundschule Neu-Ulm in der Stadtmitte, drei Jahre später ernannte ihn der Kultusminister offiziell zum Rektor. Zum Schuljahr 1992/93 wurde ihm das Rektorenamt an der Grundschule Neu-Ulm in der Weststadt übertragen. Von 2003 bis 2009 war er schließlich Rektor an der Grundschule Illertissen.

Martin Röger verbrachte sein gesamtes Berufsleben an der Hauptschule in Pfuhl. Bereits seinen gut dreijährigen Vorbereitungsdienst absolvierte er dort. Kurz vor Weihnachten 1976 wurde er als Lehrer (zunächst auf Probe) übernommen. Im November 1994 stieg Röger zum Konrektor auf, zum Schuljahr 2003/2004 übernahm er die Schulleitung. Am 1. März 2005 erfolgte seine Beförderung zum Rektor. Als solcher geht er nun mit Ende dieses Schuljahres wenige Tage vor seinem 62-jährigen Geburtstag in den Vorruhestand.

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