Riesenzoff zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft
Die Ankläger werfen den Richtern Rechtsbruch vor. Die wehren sich in scharfer Form. Es kommt zum offenen Zerwürfnis in der Verhandlung. Eine wichtige Wende geht dabei fast unter.
Überraschende Entwicklung im Prozess gegen die Chefetage des Sendener Möbelhauses Inhofer: Zwischen der Staatsanwaltschaft und der 10. Strafkammer des Augsburger Landgerichts ist ein heftiger Streit ausgebrochen. Der Ärger entzündet sich an einem schweren Vorwurf der Ankläger. Das Gericht habe den Verteidigern der vier Angeklagten in einem Gespräch über eine mögliche Verständigung möglicherweise „einseitige Versprechen“ gemacht, sagte Staatsanwalt Karl Pobuda. Den Inhofer-Chefs seien vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen Bewährungsstrafen und siebenstellige Geldstrafen in Aussicht gestellt worden.
Richtern wird praktisch Rechtsbruch vorgeworfen
Der Vorwurf wiegt insofern schwer, als dies der Strafprozessordnung zuwiderlaufen würde. Die Staatsanwaltschaft legt den Richtern daher praktisch einen Rechtsbruch zur Last. Eine Zusage über mögliche Strafhöhen ist nur zulässig, wenn es zu einer Einigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern kommt. Dies war aber in einem Gespräch am Dienstagnachmittag nicht der Fall. Die Staatsanwaltschaft hatte sich quergestellt und danach in einer schriftlichen Stellungnahme klargemacht, dass sie auf der Grundlage der geäußerten Straferwartungen „keinesfalls“ zu einer Verständigung bereit sei. Vor allem den operativen Möbelhaus-Geschäftsführer Edgar Inhofer will die Staatsanwaltschaft im Gefängnis sehen.
Der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer, Wolfgang Natale, wies die Vorwürfe scharf zurück, sie entbehrten jeglicher Grundlage. Zuvor hatte er bereits dem Staatsanwalt harsch das Wort abgeschnitten, als der etwas sagen wollte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.