Schaffnerin stirbt bei Unfall in Amstetten
Frau wird im Bahnhof von Zug überrollt.
Eine 50-jährige Zugbegleiterin ist am Mittwochnachmittag im Bahnhof Amstetten (Alb-Donau-Kreis) tödlich verunglückt. Wie die Staatsanwaltschaft Ulm und die Polizei mitteilten, wurde die Ulmerin von einer anfahrenden Regionalbahn überrollt.
Ersten Ermittlungen zu Folge war die Frau in der Regionalbahn von Ulm nach Geislingen unterwegs. Gegen 14.25 Uhr befand sie sich am Bahnsteig des Bahnhofs Amstetten und überwachte das Ein- und Aussteigen der Reisenden, bevor sie dem Lokführer das Abfahrtssignal gab. Nach Angaben eines Zeugen, der sich im Zug aufhielt, soll die Frau aus bislang unbekannten Gründen erst versucht haben, in den Zug einzusteigen, als sich die Türen direkt vor ihr bereits schlossen und die Bahn anfuhr. In Folge dessen stürzte die 50-Jährige in den Gleisbereich und wurde vom Zug überrollt. Der Lokführer der Regionalbahn bekam von dem Vorfall offenbar nichts mit und fuhr weiter.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.