Schulwegkosten erstatten lassen
Frist endet am Mittwoch kommender Woche
Die Zeit läuft: Nur noch bis Mittwoch, 31. Oktober, kann beim Landratsamt Neu-Ulm die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2018/2019 beantragt werden. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Antragsberechtigt sind Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden, aber nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges einen Kostenerstattungsanspruch haben. Dies sind: Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen, Fachober- und Berufsoberschulen sowie Schüler im Teilzeit- oder Blockunterricht an Berufsschulen, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger als drei Kilometer ist. Der Erstattungsantrag ist von den Schülern selbst beziehungsweise deren Eltern zu stellen. Dabei müssen sie die entsprechenden Fahrausweise (Originalbelege) beim Landratsamt vorlegen. Der Antrag muss zudem eine Bestätigung der Schule enthalten. (az)
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