Schwarzarbeit: Familienvater entgeht Gefängnis
Mitarbeiter waren nicht gemeldet. Die Straftaten werden das Gericht aber auch nach dem Urteil noch beschäftigen
In seinem letzten Wort vor dem Urteil hatte der 38-Jährige aus dem Neu-Ulmer Landkreis die Hoffnung geäußert, noch einmal eine Chance zu bekommen – und die bekam er auch: Der Mann, der wie berichtet mit seiner Ehefrau vor Gericht stand, weil sie Mitarbeiter falsch, zu spät oder gar nicht gemeldet hatten, wurde vom Neu-Ulmer Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Mayer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die beiden besagten Firmen – eine in der Logistik-, die andere in der Baubranche – liefen auf den Namen des Mannes, für die Büroarbeit war seine Frau zuständig. Ein Großteil des damals entstandenen Schadens von fast 158000 Euro, ist mittlerweile nachträglich bezahlt worden – an die 100000 Euro. Der 38-Jährige ist ebenso wie seine 36-jährige Frau einschlägig vorbestraft: Er wurde im Herbst 2010 wegen Beihilfe zum Vorenthalten von Leistungen zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Er hatte auf eine Scheinadresse ein Gewerbe angemeldet.
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