Schwarzarbeit: Strafbefehl gegen Ex-Kreisrat Groer
Der ehemalige Politiker bekommt elf Monate Haft auf Bewährung und muss 150000 Euro an die Staatskasse zahlen, weil er Scheinselbstständige beschäftigt hat
Das Amtsgericht Augsburg hat gegen den ehemaligen Neu-Ulmer Kreisrat und Illertisser Stadtrat Richard Groer wegen Veruntreuens und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt einen Strafbefehl über elf Monate Haft auf Bewährung verhängt. Zudem muss er 150000 Euro an die Staatskasse zahlen.
Da der Strafbefehl mittlerweile rechtskräftig ist, gilt als erwiesen, dass Groer als Eigentümer – und nach dem Verkauf seines Weißenhorner Recyclingbetriebs an die Scholz AG als Geschäftsführer – zwischen 2006 und 2011 wiederholt Personen beschäftigt hat, die als Selbstständige in den Büchern geführt wurden, de facto aber einzig und allein in dem Unternehmen unselbstständig tätig waren. Durch diese Scheinselbstständigkeiten entgingen dem Fiskus und den Sozialkassen insgesamt rund 300000 Euro – die rückerstattet werden müssen.
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