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Landkreis Neu-Ulm
07.03.2021

Shopping ohne Voranmeldung: Diese Regeln gelten ab Montag im Kreis Neu-Ulm

Corona-Regeln: Ab dem 8. März kann im Kreis Neu-Ulm wieder eingekauft werden - ohne Voranmeldung.
Foto: Alexander Kaya

Der 7-Tage-Inzidenzwert im Kreis Neu-Ulm liegt knapp unter dem Grenzwert von 50. Die Pflicht zur Voranmeldung beim Einkauf im Einzelhandel fällt damit weg. Was sonst noch?

Der bayerische Ministerrat hat neue Corona-Regeln beschlossen. Basis dafür ist der Stufenplan, den Kanzlerin Angela Merkel am vergangen Mittwoch präsentiert hat. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die aktuellen Werte der 7-Tage-Inzidenz. Da dieser Wert im Kreis Neu-Ulm gerade knapp unter der Grenze von 50 liegt, sind in diesem Gebiet ab sofort Einkauf und Shopping in Einzelhandels-Geschäften wieder möglich - auch ohne Voranmeldung. Das teilt das Landratsamt mit.

Unter einer Inzidenz von 50 ist eine Voranmeldung nicht Pflicht

Laut Robert-Koch-Institut lag die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Neu-Ulm am Sonntag, 7. März, bei einem Wert von 47,9 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat nun die Inzidenzeinstufung der Landkreise bekannt gemacht und welche Regeln damit ab Montag, 8. März, in diesen Gebieten gelten. Demnach gelten für den Kreis Neu-Ulm die Infektionsschutz-Regeln für eine Inzidenz unter 50. Damit ist eine vorherige Terminbuchung für den Besuch vom Läden und Geschäften im Landkreis nicht notwendig. Dies gilt auch für Zoos, Museen, Galerien und Gedenkstätten, sofern sie öffnen. Sollte die Inzidenz die 50 wieder für eine gewisse Zeit übersteigen, würde laut dem Stufenplan wieder die Anmeldungspflicht gelten.

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