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Soll die CSU mit Nüßlein in den Wahlkampf ziehen?

Kommentar Von Ronald Hinzpeter
26.02.2021

Plus Der Ermittlungs-Paukenschlag gegen Georg Nüßlein bringt die CSU nun in Zugzwang: Sie muss schnell überlegen, ob sie ihn erneut in den Bundestag schicken will.

Das Wort der Woche dürfte in CSU-Kreisen der im allgemeinen Sprachgebrauch eher selten verwendete Begriff "Unschuldsvermutung" gewesen sein. Stets fiel die Vokabel in Zusammenhang mit Georg Nüßlein. Der christsoziale Bundestagsabgeordnete steht im Zentrum von Ermittlungen, die sich um Bestechung, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung drehen. Hat er für die Vermittlung von Atemschutzmasken tatsächlich 660.000 Euro kassiert und dabei vergessen, die dafür fällige Umsatzsteuer anzumelden? Als bekannt wurde, dass bei dem Gesundheitsexperten der Unionsfraktion Fahnder Büro- und Privaträume filzten, waren seine Parteifreunde wie vom Donner gerührt. Das kann ihnen niemand verdenken, denn es ist ein sehr hässlicher Verdacht, dem sich ihr Parteifreund ausgesetzt sieht: Ausgerechnet in dieser Welt-Krise soll er seine Beziehungen genutzt haben, um abzukassieren - für etwas, das als Spitzenpolitiker schlicht sein Job gewesen wäre. Der unschöne Fachbegriff dafür wäre "Krisengewinnler".

Die CSU hat wegen der Nüßlein-Ermittlungen ein Problem

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung, keine Frage. Allerdings sind das juristisch Korrekte und die Gefühle von Menschen zwei Paar Stiefel. Allein der Verdacht nährt die ohnehin vorhandene Skepsis gegenüber Eliten oder "denen da oben". Das ließ sich schon wieder an entsprechenden Kommentaren im Internet ablesen. Und: Wenn Verdächtigungen geäußert werden, bleibt an dem Betreffenden immer etwas hängen, auch wenn er für unschuldig befunden wird. Das beschert jetzt der CSU im Wahlkreis 255, der die Kreise Neu-Ulm, Günzburg und Teile des Unterallgäus umfasst, ein Problem: Georg Nüßlein ist noch nicht wieder als Bundestagsabgeordneter nominiert. Soll sie es tatsächlich noch einmal mit ihm wagen?

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