Staatsanwälte beleidigt: Geldstrafe
Seit 20 Jahren sorgt ein Nachbarschaftsstreit in Nersingen für Ärger. Jetzt wurde einer der Streithähne verurteilt. Doch der Disput geht weiter.
Das Neu-Ulmer Amtsgericht hat den 61 Jahre alten Werner M. aus einem Ortsteil von Nersingen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro (2400 Euro) verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass M. Anfang August 2011 gegenüber zwei Polizeibeamten die Staatsanwälte Markus Schroth und Andreas Rossa mit unflätigen Ausdrücken bedacht habe. M.s Verteidiger David Schneider-Addae-Mensah hat am Dienstag per Fax mitgeteilt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt werde.
Verteidiger übt Richterschelte
In einem Fax an die NUZ übt zwischenzeitlich der Verteidiger von Werner M. Richterschelte. „Wie immer hat das Gericht beiden Polizisten geglaubt“ – obwohl er in dem zweitägigen Prozess „zahlreiche Unstimmigkeiten in den Aussagen“ herausgearbeitet habe.
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