Stadt: Bürger müssen schippen und streuen
Am Montag ist der erste Schnee gefallen. Daher erinnert die Verwaltung die Neu-Ulmer an ihre Pflichten.
Kaum ist am Montag der erste Schnee in diesem Jahr gefallen, appelliert die Stadt Neu-Ulm auch schon an die Bürger: Aufgrund des angekündigten Wintereinbruchs erinnert die Neu-Ulmer Stadtverwaltung die Anlieger an die Räum- und Streupflicht für die öffentlichen Gehwege entlang ihres Anwesens.
Die Räum- und Streupflicht besteht laut städtischer Sicherungsverordnung werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Die Gehwege sind von Schnee frei zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit „geeigneten abstumpfenden Stoffen (nicht jedoch mit Tausalz) zu bestreuen oder von Eis zu befreien“, berichtet die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.
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