Stadt Neu-Ulm führt zwei neue Kurzparkzonen ein
Im Villenviertel und im Künetteweg darf teilweise nicht mehr so lange geparkt werden. Zudem kontrolliert die kommunale Verkehrsüberwachung mehr Straßen.
Neu-Ulm In manchen Straßen Neu-Ulms dürfen Fahrzeuge bald nicht mehr so lange abgestellt werden wie bisher: Der Neu-Ulmer Stadtrat hat beschlossen, das Parkraumkonzept zu ändern. Betroffen davon sind das Villenviertel und der Künetteweg – hier werden in Zukunft Kurzparkzonen eingerichtet.
Mit Parkscheibe dürfen im Villenviertel im Sinne des neuen Konzepts montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr nur noch für drei Stunden Fahrzeuge abgestellt werden. Im Künetteweg fallen neun öffentliche Parkplätze unter eine neue Kurzzeitpark-Regelung, hier gilt künftig: Montag bis Freitag von 9 bis 20 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 13 Uhr sind mit Parkscheibe hier nur noch zwei Stunden erlaubt. Die kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) soll kontrollieren, dass das auch eingehalten wird. Nach ein bis zwei Jahren wird Bilanz gezogen – und die Änderung dann vielleicht angepasst.
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