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Strafzinsen: Die Sparkasse verkauft sich schlecht

Kommentar Von Sebastian Mayr
25.10.2019

Plus Geld für eine Leistung zu verlangen ist das gute Recht einer Bank. Unglücklich ist aber die Informationspolitik gegenüber den Kunden - nicht zum ersten Mal.

Geld für eine Leistung zu verlangen ist das gute Recht einer Bank. Die Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen darf von ihren Kunden Verwahrentgelt dafür verlangen, dass sie Geld auf Konten eingelegt haben. Den Weg, den das Institut einschlägt, sind auch andere Banken gegangen. Aber dieser Weg ist die Ausnahme. Unglücklich ist die Entscheidung nicht nur deswegen. Unglücklich ist auch die Informationspolitik gegenüber den Kunden. Und unglücklich handelt die Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen nicht zum ersten Mal.

Auch wenn die Entscheidung im Neu-Ulmer Brückenhaus, wo das Kreditinstitut seinen Sitz hat, wohl früher gefallen ist: Die Sparkasse führt die Verwahrentgelte ausgerechnet kurz nach einem EZB-Beschluss ein, der die Banken entlastet. Kein guter Zeitpunkt. Und das hastige Nachsteuern mit neuen Briefen an die betroffenen Kunden zeigt: Die Informationen waren zumindest missverständlich. Vom Freibetrag war im Schreiben an die Kontoinhaber keine Rede und den Beratern gelang es offenbar auch in den persönlichen Gesprächen nicht, die Pläne der Sparkasse verständlich zu erklären.

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