Streit vor Gericht: Wer zahlt die Bergung der MS Donau?
Im Januar 2017 wurde das frühere Ausflugsschiff aus dem Fluss gehoben. Die SWU wollten die Kosten von rund 67000 Euro nicht allein tragen – und klagten. Doch die Parteien könnten sich außergerichtlich einigen.
Minus fünf Grad zeigt das Thermometer an jenem Tag im Januar 2017, als die MS Donau der Donau Adieu sagt – mit einem Spektakel, das zeitweise hunderte Schaulustige verfolgen. Rund 80 Helfer von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Polizei sind beteiligt, als das 2011 stillgelegte Ausflugsschiff geborgen wird. Taucher steigen ins Wasser, 16000 Liter Wasser-Öl-Gemisch werden aus dem Inneren des Schiffes abgesaugt, Feuerwehrleute bereiten sich flussabwärts auf den Austritt von Öl vor. 13 Stunden dauert es, bis der Kran am Neu-Ulmer Ufer, unweit des Barfüßer-Parkplatzes, das mehr als 30 Tonnen schwere Boot aus dem Fluss heben kann. Die MS Donau war auf Grund gelaufen, weil durch einen eingefrorener Regler im Böfinger Kraftwerk der Flusspegel zu weit gesunken war. Und weil Gefahr für die Umwelt bestand, hatte das Landratsamt entschieden: Das Boot muss raus. Schnell.
Jetzt beschäftigt die Bergung die Justiz. Die MS Donau ist längst verschrottet, wohl nur ein paar hundert Euro wird ihr früherer Eigentümer Reinhold Kräß für den Materialwert des erst 2003 zu Wasser gelassenen Kahns bekommen. Doch wer die Kosten der Bergung – immerhin rund 67000 Euro – am Ende bezahlen wird, ist noch immer nicht geklärt. Das Landratsamt wollte sich das Geld von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm (SWU) holen, weil das Unternehmen aus Sicht der Behörde durch den Fehler im Kraftwerk die Havarie herbeigeführt hat. Dagegen hat die SWU Energie nun vor dem Verwaltungsgericht Augsburg geklagt: Der Versorger streitet seine Beteiligung zwar nicht ab, will die Zeche für die Bergung, welche die Behörde als sogenannte „Ersatzvornahme“ selbst organisiert hatte, aber nicht alleine zahlen.
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