Tempo 30 oder 50 in der Frauenstraße?
Die Beschränkung ist rechtswidrig. Doch die Stadt Ulm will nichtsan der Beschilderung ändern. Der Sprecher einer Bürgerinitiative erhebt schwere Vorwürfe.
Das Tempolimit in der Ulmer Frauenstraße ist rechtswidrig. Trotzdem will die Stadt die im Dezember 2015 aufgestellten Zone-30-Schilder bis auf Weiteres nicht abbauen. Man prüfe, ob eine solche Einschränkung aus anderen Gründen beibehalten werden könne, teilt eine Stadtsprecherin mit. „Ziel der Stadt ist es weiterhin, dass es bei einer Beschränkung auf 30 Stundenkilometer in der Frauenstraße bleibt“, sagt sie.
Dass das Tempolimit nicht zulässig ist, hat der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags festgestellt. Eine Tempo-30-Zone, das geht aus dem Papier des Gremiums hervor, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In der Frauenstraße sind diese nicht erfüllt. Das liegt unter anderem daran, dass es dort Ampeln, einen Mittelstreifen Busspuren und Schutzstreifen für Fahrrad gibt.
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