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  3. Ulm: Tierquäler dankt Tierschützern im Gerichtssaal

Ulm
06.02.2020

Tierquäler dankt Tierschützern im Gerichtssaal

Unterstützer der „Soko Tierschutz“ demonstrieren vor dem Landgericht Ulm, wo das von einem Landwirt angestrengte Berufungsverfahren läuft. Der Mann war zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Foto: Alexander Kaya

Der Landwirt, in dessen Betrieb mehr als 1600 Schweine qualvoll verendet waren, wehrt sich vor dem Landgericht Ulm gegen das Urteil aus erster Instanz.

In viel zu engen Ställen eines Merklinger Schweinezüchters sind im Lauf von zwei Jahren mehr als 1600 Tiere auf elende Weise verendet. Entweder sie sie erstickten im beinhohen Kot, der sich über Monate angesammelt hatte, oder sie wurden Opfer des Tierkannibalismus, weil die Schweine zu verhungern drohten. Zweimal griff der Landwirt selbst in den Tötungsakt ein und erschlug zwei Schweine mit seinem Vorschlaghammer. Seit gestern beschäftigt sich die Berufungskammer des Ulmer Landgerichts mit dem in der jüngeren Justizgeschichte einmaligen Fall. Das Gericht muss prüfen, ob das Schöffengericht das Urteil im April vergangenen Jahres mit drei Jahren Freiheitsstrafe für den nicht vorbestraften Landwirt zu hoch angesetzt und ob der Mann lediglich eine Strafe zur Bewährung verdient hat.

Wie beim ersten Prozess protestierten am Mittwoch wieder rund 50 Tierschützer mit Transparenten („Tiere sind keine Nahrungsmittel, sondern Lebewesen“ – „Gefängnis für den Angeklagten“) vor dem Justizgebäude. Friedrich Mülln, Augsburger Aktivist gegen die Massentierhaltung, stimmte die Demonstranten ein. Er trat im ersten Verfahren als Hauptzeuge auf, weil er es war, der nachts in den Ställen Bilder gemacht hatte, um seine spätere Anzeige bei der Polizei zu begründen. Mülln ist Gründer des Augsburger Vereins „Soko Tierschutz“, der seit zwanzig Jahren für einen besseren Umgang mit den Tieren kämpft. Er war nach dem Einbruch mit einer niedrigen Geldstrafe belegt worden.

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.02.2020

Vielen Dank für den ausführlichen Bericht.
Es zeigt sich wieder einmal, dass die Massentierhaltung nicht nur tierquälerisch bis tödlich für die geschundenen Tiere ist, denen systembedingt zu Lebzeiten die Hölle auf Erden bereitet wird, sondern auch negative psychische Auswirkungen auf die Betriebsinhaber und Mitarbeiter hat. Nicht immer sind die Folgen so gravierend wie in diesem Fall, aber sie sind niemals folgenlos, es sei denn die Betreffenden waren schon vorher aus anderen Gründen empathielos (d.h. ohne Mitleid).
Die vom Ulmer Schöffengericht den Verbrauchern unterstellte Mitschuld ist absurd. Nicht der Konsument entscheidet über die Bezahlung der Erzeuger, sondern deren Abnehmer wie Schlachtunternehmen und Meiereien, die den Landwirten nach Abzug ihrer Betriebskosten, der Löhne für die Arbeiter und die Vergütungen für die Leitungsebene teils erst nach Wochen den schäbigen Rest gönnerhaft zuschieben. Hauptschuldige sind aber die Discounter und die Supermärkte, die sich Woche für Woche mit Dumpingpreisen in aufwändigem Werbeinfos gegenseitig die Kunden wegzunehmen trachten.