Tod nach Rauchgasvergiftung: Heizungsmonteur vor Gericht
Im Prozess um eine fahrlässige Tötung in Neu-Ulm soll geklärt werden, ob der verrußte Brennraum hätte entdeckt werden müssen. Beim Thema Wartung kommen Fragen auf.
Es schien eigentlich ein geringfügiges Problem zu sein: Ein Schlauch, an dem das Kondenswasser der Heizung abläuft, war porös. Der 38-jährige Heizungsmonteur tauschte ihn aus, die Anlage funktionierte wieder, ohne dass das Wasser auf den Kellerboden tropfte. Doch nur wenige Tage später ist die 91-jährige Bewohnerin des Hauses tot – gestorben an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Der angestellte Monteur steht deshalb seit Dienstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht. Dort soll Richterin Gabriele Buck feststellen, ob er nicht hätte mehr überprüfen und so feststellen müssen, dass der Brennraum total verrußt war, weshalb das gefährliche Kohlenmonoxid austrat.
Der 38-Jährige sei damals – im Oktober 2017 – zu dem Haus in Neu-Ulm gefahren, weil die Bewohnerin austretendes Wasser im Kellerraum, in dem die Anlage installiert ist, bemerkt hatte. „Es ging ihr ausschließlich darum“, erklärte er. Er habe den kaputten Schlauch gesehen, einen neuen bestellt und diesen am Tag darauf eingebaut. „Damit war mein Reparaturauftrag erledigt“, erklärte der Mann, der bereits seit zehn Jahren als Heizungsmonteur im Kundendienst arbeitet. Und weiter: „Es gab keinen Anlass, in den Brennraum zu schauen. Mir ist an der Heizung nichts aufgefallen, was nicht in den vergangenen Jahren genauso war.“
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