Tödliche Unachtsamkeit: Lastwagenfahrer verurteilt
Ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit kostete einem Mann aus Ulm das Leben. Nun wurde ein Lkw-Fahrer, der den Unfall verursacht hatte, verurteilt.
Er war nur einen ganz kurzen Moment abgelenkt – aber das Augenblicksversagen eines Lastwagenfahrers am Nachmittag des 5. November 2009 auf der Neu-Ulmer Europastraße kostete einem 30 Jahre alten Ulmer das Leben. Der heute 65 Jahre alte Brummilenker war an der Kreuzung Otto-Hahn-Straße mit Tempo 70 auf einen verkehrsbedingt langsam fahrenden Opel „Combo“ aufgefahren.
Der Kleintransporter wurde durch den Aufprall nach rechts in den Straßengraben geschleudert. Der Fahrer des Opels zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu, denen er zwei Tage später im Ulmer Bundswehrkrankenhaus erlag. Für diese fahrlässige Tötung wurde der aus der Nähe von Jena stammende Kraftfahrer vom Amtsgericht Neu-Ulm zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro plus einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt.
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