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Ulm
07.02.2019

Brandschutz: Zwei Hochhäuser fallen durch

Sicher. Diese Hochhäuser in Ulm-Böfingen wurden in den vergangenen Jahren mit laut Rathaus "erheblichem finanziellem Aufwand modernisiert und auch beim Brandschutz auf den aktuellen Stand der Technik gebracht". Insgesamt gibt es in der Stadt 30 Gebäude, die als Hochhaus definiert sind.

Nach der Katastrophe in London hat die Ulmer Stadtverwaltung anderthalb Jahre Daten über 30 Gebäude gesammelt – und sofort gehandelt.

Die Bilder haben sich in das kollektive Gedächtnis eingebrannt: Vor zwei Jahren brannte in London ein Hochhaus, 72 Menschen starben im „Grenfell Tower“. Die Fraktion der SPD im Ulmer Gemeinderat hat die Katastrophe im Juni 2017 zum Anlass genommen, die Ulmer Stadtverwaltung aufzufordern, den Brandschutz in Ulmer Hochhäusern unter die Lupe zu nehmen. Aufgrund teilweise komplizierter Eigentumsverhältnisse, wie Peter Rimmele, der Leiter der Abteilung Städtebau und Baurecht, erläuterte, habe es lange gedauert, sämtliche Informationen zu sammeln. Eigentümer von 21 Hochhäuser wurden angeschrieben und um Unterlagen sowie Aussagen zur Fassadenkonstruktion gebeten. Bei neun anderen war das nicht nötig: Die Stadt hatte bereits Erkenntnisse über deren Fassadenaufbau vorliegen.

Das Ergebnis: Bei drei Gebäuden bestand Handlungsbedarf, bei zweien sogar dringender Handlungsbedarf. Bei diesen zwei Gebäuden sei die Fassade mit einer etwa fünf Zentimeter dicken Styropor-Dämmschicht verkleidet, auf der sich wiederum eine Putzschicht befindet. Der herausragende Gefahrenpunkt: Auch der Vorraum zum Treppenhaus sei damit verkleidet gewesen, was bedeute, dass im Brandfall der Fluchtweg Raub der Flammen hätte werden können. Mängel bestünden bei der Wärmedämmung, da sie nicht der Vorgabe "schwer entflammbar" entsprächen. Die übrigen brandschutztechnischen Anlagen in den Häusern seien mit den offenbar fahrlässigen Verhältnissen im Grenfell-Tower London nicht vergleichbar. In den in brandschutztechnischer Sicht besonders relevanten offenen Eingangsbereichen wurde die mangelhafte Dämmung bereits entfernt. Das Gefahrenpotenzial konnte laut Rimmele auf diese Weise so weit reduziert werden, dass bis zur bereits angeordneten Sanierung der Fassaden keine Gefahr im Verzug ist.

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