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Ulm
17.03.2020

Drive-in für Corona-Test kommt, strenge Regeln für Lokale

Foto: LRA ADK

Nach Neu-Ulm schränkt auch die Stadt Ulm den Betrieb der Lokale ein, die Regeln unterscheiden sich aber. Zudem kommen Drive-in-Stationen für Testabstriche.

Am Montagnachmittag hat die Stadt Neu-Ulm weitgehende Einschränkungen für das öffentliche Leben verfügt, um 19.29 Uhr verschickt eine Mitarbeiterin der Stadt Ulm einen Hinweis: Auch das Land Baden-Württemberg verbietet nun den Betrieb von Bildungseinrichtungen jeglicher Art sowie von Gastronomiebetrieben aller Art, insbesondere Diskotheken, Clubs, Bars und Tanzlokalen. Das gilt ab Dienstag, 17. März. Für Speisegaststätten gibt es Ausnahmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Stühle und Stehplätze für die Gäste müssen so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen den Tischen beziehungsweise zwischen den Gästen gewährleistet ist. Darüber hinaus müssen die Wirte in geeigneter Weise sicherstellen, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Wie die Regelungen umgesetzt werden, ist noch offen. Die Stadt erwartet im Lauf des Montag Erkenntnisse des Landes Baden-Württemberg. Dann könnte es eine neue Allgemeinverfügung geben. Erst am Sonntag waren auf diesem Weg Einschränkungen für Versammlungen, Aufzüge, Veranstaltungen, Einrichtungen und Lokale verfügt worden, die die Infektionsgefahr eindämmen sollen.

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