Gnade für die „Bonbon-Oma“
Eine bald 80-jährige Frau verteilt in Ulmer Geschäften regelmäßig Süßigkeiten an das Personal. Das brachte ihr jetzt Ärger ein, der aber schnell wieder verpuffte.
Als „Bonbon-Oma“ ist sie in der Ulmer Innenstadt bekannt. Nun musste sich die 79-Jährige wegen Hausfriedensbruchs vor dem Amtsgericht Ulm verantworten. Das Besondere: die Frau leidet unter Demenz. Nach einem Schnellgutachten in einem Besprechungszimmer des Gerichtes kamen Staatsanwältin und Richterin deshalb überein, die Frau wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen und die Verfahrenskosten mehrerer Prozesse den Staat übernehmen zu lassen.
Als „unsinnig uraltes Verfahren“ charakterisierte die Richterin ein wenig ärgerlich den erneuten Amtsgerichtsprozess. Denn bereits zu dem Zeitpunkt, als die Angeklagte zum ersten Mal vor ihr stand, ahnte sie, dass man dieser Frau keinen Schuldvorwurf machen konnte. Die bald 80-jährige Ulmerin wurde in Ulmer Geschäften nur „Bonbon-Oma“ genannt. Denn stets, wenn sie auf Einkaufstour ging, verteilte sie an das Personal die Süßwaren, verbunden mit einem freundlichen Gruß.
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