Briefbomber-Prozess: Wird der Rentner aus Ulm-Wiblingen am Freitag verurteilt?
Mit Spannung wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg im Paketbomben-Prozess erwartet. Der Angeklagte aus Ulm-Wiblingen beteuert seine Unschuld. Wie entscheiden die Richter?
Im Prozess um explosive Postsendungen an Lebensmittelfirmen verkündet das Landgericht Heidelberg am Freitag ein Urteil. Die Anträge der Anklagebehörde und der Verteidiger könnten unterschiedlicher nicht sein: Die Staatsanwaltschaft Heidelberg plädiert auf eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für den Angeklagten. Die beiden Verteidiger fordern Freispruch für ihren 67-jährigen Mandanten aus Ulm-Wiblingen.
Die Anklagebehörde hält den Rentner für schuldig, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt sowie gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung begangen zu haben. Mittels selbstgebauter Sprengsätze habe der Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen. Lediglich für den weiteren Anklagepunkt des vorsätzlich unerlaubten Besitzes von Munition schlugen sie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen vor. Die Nebenklage stellte keinen Antrag. Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert.
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