Inzidenz in Ulm knapp unter 35: Corona-Regeln werden ab sofort gelockert
In Ulm gelten ab sofort weniger strenge Einschränkungen. Das gilt bei Feiern, Tests und Veranstaltungen. Wie ist die Lage im Kreis Neu-Ulm?
In Ulm sind am Sonntag weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft getreten. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz in Ulm auch am Samstag, und damit fünf Tage in Folge, unter dem Wert von 35 pro 100.000 Einwohner lag, fallen weitere Beschränkungen weg. Mit einer Inzidenz von 34,7 lag der Wert am Samstag denkbar knapp unter der maßgeblichen Grenze. Diese Regeln gelten nun:
- Private Feiern in Gaststätten mit bis zu 50 Personen innen und außen sind mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis zulässig. Tanzveranstaltungen sind davon ausgenommen.
- Die Testpflicht für die Außenbereiche von Lokalen, Veranstaltungen und bestimmte Einrichtungen wie Freibäder oder Sportanlagen im Freien fällt weg.
- Die Personenbegrenzungen für diverse Freiluftveranstaltungen wie Messen, Ausstellungen, Kongresse, Kulturveranstaltungen, Vereins- und Betriebsversammlungen, Gremiensitzungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen werden gelockert. Draußen dürfen nun 750 Menschen zusammenkommen, drinnen bleibt es bei 250.
Überschreitet der Stadtkreis an drei Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von 35, müssen diese Lockerungen zurückgenommen werden, erläutert ein Sprecher des Landratsamts Alb-Donau-Kreis.
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