Kommt der Urspring-Mörder in die Psychiatrie?
Der Angeklagte, der 2006 wegen Mordes verurteilt wurde, war möglicherweise schuldunfähig, als er Zeugen bedrohte und mehrere Menschen angriff.
2006 ist ein damals 17-jähriger Ulmer von der Jugendkammer wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Er hatte einen Mitschüler an der Urspring-Schule (Alb-Donau-Kreis) erstochen. Jetzt steht er als 30-Jähriger erneut in Ulm vor Gericht. Laut Anklage hat er die Belastungszeugen im damaligen Prozess mit dem Tod bedroht, nachdem er nach voller Verbüßung aus der Haft entlassen worden war. Jetzt droht ihm wegen Allgemeingefährlichkeit die lebenslange Unterbringung in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie.
Zum Auftakt des Prozesses, für den acht Sitzungstage eingeplant sind, zählte die Oberstaatsanwältin insgesamt zehn Anklagepunkte auf. Entgegen der gerichtlichen Anweisungen, sich von den früheren Zeugen im Mordprozess fernzuhalten, soll der 30-Jährige mit ihnen Kontakt aufgenommen haben. „Ich bringe Dich um und deine Mutter auch“, soll er einem der damaligen Zeugen gesagt haben, der in den nächsten Tagen aussagen soll. Die neun anderen Taten erscheinen sinn- und zusammenhanglos. Im Januar dieses Jahres soll er an einem Tag vier Personen angegriffen und zum Teil verletzt haben. So wurde ein Fahrgast laut Anklage in einem Linienbus der SWU an der Steinernen Brücke geschlagen, als er an der Haltestelle aussteigen wollte. Die herbeigerufene Polizei beschlagnahme beim Angeklagten ein verbotenes Butterfly-Messer. Am Neu-Ulmer Bahnhof hat er einen Passanten mit einem Faustschlag niedergestreckt. In einer Ulmer Kampfschule, wo er sich zum Probeunterricht angemeldet hatte, stürzte er sich auf einen Besucher, den er nicht kannte und warf ihn zu Boden. Mehrere Männer mussten ihn von dem Opfer wegreißen. Es gab auch für diese Attacken keinen erkennbaren Grund.
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