
Kommt der Urspring-Mörder in die Psychiatrie?

Der Angeklagte, der 2006 wegen Mordes verurteilt wurde, war möglicherweise schuldunfähig, als er Zeugen bedrohte und mehrere Menschen angriff.
2006 ist ein damals 17-jähriger Ulmer von der Jugendkammer wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Er hatte einen Mitschüler an der Urspring-Schule (Alb-Donau-Kreis) erstochen. Jetzt steht er als 30-Jähriger erneut in Ulm vor Gericht. Laut Anklage hat er die Belastungszeugen im damaligen Prozess mit dem Tod bedroht, nachdem er nach voller Verbüßung aus der Haft entlassen worden war. Jetzt droht ihm wegen Allgemeingefährlichkeit die lebenslange Unterbringung in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie.
Zum Auftakt des Prozesses, für den acht Sitzungstage eingeplant sind, zählte die Oberstaatsanwältin insgesamt zehn Anklagepunkte auf. Entgegen der gerichtlichen Anweisungen, sich von den früheren Zeugen im Mordprozess fernzuhalten, soll der 30-Jährige mit ihnen Kontakt aufgenommen haben. „Ich bringe Dich um und deine Mutter auch“, soll er einem der damaligen Zeugen gesagt haben, der in den nächsten Tagen aussagen soll. Die neun anderen Taten erscheinen sinn- und zusammenhanglos. Im Januar dieses Jahres soll er an einem Tag vier Personen angegriffen und zum Teil verletzt haben. So wurde ein Fahrgast laut Anklage in einem Linienbus der SWU an der Steinernen Brücke geschlagen, als er an der Haltestelle aussteigen wollte. Die herbeigerufene Polizei beschlagnahme beim Angeklagten ein verbotenes Butterfly-Messer. Am Neu-Ulmer Bahnhof hat er einen Passanten mit einem Faustschlag niedergestreckt. In einer Ulmer Kampfschule, wo er sich zum Probeunterricht angemeldet hatte, stürzte er sich auf einen Besucher, den er nicht kannte und warf ihn zu Boden. Mehrere Männer mussten ihn von dem Opfer wegreißen. Es gab auch für diese Attacken keinen erkennbaren Grund.
Dem Urspring-Mörder droht eine lebenslange Unterbringung in der Psychiatrie
Nach diesen Vorfällen entschied sich die Polizei, den renitenten Mann in die Ulmer Universitätsklinik zu bringen. Dort wurde er in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingewiesen. Hier randalierte er weiter, verweigerte Beruhigungsmedikamente und verhielt sich so aggressiv gegen das Krankenhauspersonal, dass die Polizei alarmiert wurde. Vier Beamte kamen und wurden sofort tätlich angegriffen. Ein Beamter bekam einen schmerzhaften Faustschlag in den Bauch und ging zu Boden. Erst mit Pfefferspray gelang es den Polizisten, den Tobenden zu bändigen.
Noch mehr Infos zum Prozessauftakt: Urspring-Mörder steht erneut in Ulm vor Gericht
Die Mediziner diagnostizierten eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. Deswegen, so die Oberstaatsanwältin in ihrer Anklageschrift, sei der Beschuldigte bei einigen Taten schuldunfähig gewesen. Bei den anderen soll die Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert gewesen sein. Dann könnte der Angeklagte nicht bestraft werden, auch wenn sich die Anklageschrift durch die Beweisaufnahme bestätigen sollte. Der Verteidiger beantragte, die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündigung, möglicherweise am 2. Dezember, auszuschließen. Nach kurzer Beratung folgte das Gericht dem Antrag. Die psychische Verfassung des Angeklagten spiele eine wesentliche Rolle in dem weiteren Verfahren, sagte der Richter bei der Begründung des kompletten Ausschlusses der Öffentlichkeit. Der Psychiater für Forensik Dr. Peter Winckler, der den Angeklagten bereits intensiv befragt hat, wird das Verfahren begleiten. Seine Einschätzung wird am Ende der Beweisaufnahme wohl ausschlaggebend für das weitere Schicksal des Angeklagten sein.
Wird die Unterbringung durch das Gericht vollzogen, ist sie grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Sie ist aufzuheben, sobald von dem Untergebrachten keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht, was regelmäßig überprüft wird.
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