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Ulm/Neu-Ulm
31.10.2020

Corona-Maßnahmen: IHK Ulm und Neu-Ulm schlagen Alarm

Beim ersten Lockdown im März war die Ulmer Innenstadt nahezu leer. Diesmal dürfen die Geschäfte weiter öffnen, während Gaststätten ab Montag geschlossen bleiben müssen. Die Industrie- und Handelskammern machen sich große Sorgen um die Unternehmen.

Plus Die Industrie- und Handelskammern Ulm und Schwaben sehen die Corona-Maßnahmen kritisch. Sie fragen sich vor allem: Was passiert nach dem erneuten Lockdown?

In den vergangenen Wochen war es in der regionalen Wirtschaft wieder aufwärtsgegangen. Viele Unternehmen zeigten sich optimistisch, die Geschäftslage besserte sich, die Erwartungen gingen nach oben. Doch der jetzt beschlossene vierwöchige „Lockdown light“ trübt die Stimmung beträchtlich. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm spricht von „verheerenden Auswirkungen für die Wirtschaft“. Oliver Stipar, Regionalgeschäftsführer der IHK Schwaben in Neu-Ulm, sagt über das Herunterfahren ganzer Branchen wie die Gastronomie: „Das ist wirklich der Vorschlaghammer.“

Die IHK Ulm beklagt, dass ausgerechnet Branchen wie die Gastronomie betroffen sind

Dabei sind sich die Wirtschaftsvertreter des Ernstes der Lage durchaus bewusst. „Wir haben vollstes Verständnis für die sich zuspitzende Lage und müssen uns diesem sensiblen Thema gemeinsam stellen, um die Infektionszahlen nachhaltig einzubremsen“, erklärte Jan Stefan Roell, Präsident der IHK Ulm. „Jedoch sind wir aufgrund der neuen Corona-Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz sehr besorgt bezüglich deren Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft.“ Denn die Beschränkungen träfen ausgerechnet die Branchen, die bereits ein hohes Maß an flexibler Anpassung in der Krise bewiesen hätten. „Es wurden Hygienekonzepte für einen möglichst sicheren Betrieb ausgearbeitet, auch mit der Intention, einem erneuten Betriebsstillstand entgegenzuwirken“, sagte Roell. „Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnungen ab Montag werden diese Unternehmen aus dem wirtschaftlichen Leben geradewegs herausgerissen.“ Es müsse bei dem Grundsatz bleiben: „Wer corona-konforme Lösungen anbietet, muss weiterhin am wirtschaftlichen Leben teilnehmen dürfen.“

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