Neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Was ändert sich für Ulm und den Alb-Donau-Kreis?
Plus In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 7. Juni, neue Corona-Regeln mit weiteren Lockerungen. Was ändert sich für Ulm und den Alb-Donau-Kreis?
Weil die Corona-Zahlen sinken, hat die Landesregierung weitere Öffnungsschritte für Baden-Württemberg beschlossen. Diese gelten ab Montag, 7. Juni. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Bürger dann beispielsweise wieder ohne Test in den Biergarten. Wie sieht es in Ulm und im Alb-Donau-Kreis aus?
Corona: Diese Lockerungen gelten in Baden-Württemberg ab Montag
In Baden-Württemberg wird ab Montag unter anderem eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der Schwellenwert von 35 in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird. Man muss dann dort beispielsweise keinen Test mehr beim Besuch von Freibädern, in der Außengastronomie oder bei Kulturveranstaltungen im Freien vorlegen.
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